Das Internet als
Streikorganisationsmittel: Ver.di hat bereits zweimal Flashmobaktionen einberufen, mit unterschiedlichem Erfolg vor Gericht. Nur eines stellte das Arbeitsgericht Berlin schliesslich klar: ein
Flashmob ist keine Blockade, und daher nicht gesetzeswidrig. Allgemein bezweifelt wird allerdings, ob sich diese Art von Aktion als effektiv durchsetzen wird.
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