Dienstag, 19. August 2008

Flashmobs sind keine Blockade

Das Internet als Streikorganisationsmittel: Ver.di hat bereits zweimal Flashmobaktionen einberufen, mit unterschiedlichem Erfolg vor Gericht. Nur eines stellte das Arbeitsgericht Berlin schliesslich klar: ein Flashmob ist keine Blockade, und daher nicht gesetzeswidrig. Allgemein bezweifelt wird allerdings, ob sich diese Art von Aktion als effektiv durchsetzen wird.

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