Ein Rechtsanwalt aus Rheinland-Pfalz hat gegen die GEZ-Gebühr auf seinen Rechner geklagt und gewonnen. Seine Begründung: er verwende das Gerät für alles Mögliche, aber nicht zum Radiohören. Die Richter waren mit ihm einig und beschlossen ebenfalls, dass die GEZ-Gebühr gegen die Informationsfreiheit des Anwalts verstosse.
Selbstverständlich hat die GEZ dagegen Einspruch eingelegt.
Jeffreys Bay
vor 8 Jahren
2 Kommentare:
Und natürlich wird die GEZ letzten Endes wieder Recht bekommen!
Das befürchte ich auch. :( Abzockerei, sonst nix.
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